E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025

Die Tabak Zeitung • 23. Dezember 2024

Vorgaben für große und kleine Unternehmen

SCHWERIN // Ab dem 1. Januar müssen Unternehmen in Deutschland bei inländischen Geschäften mit Firmenkunden verpflichtend elektronische Rechnungen ausstellen. Bei Geschäften mit Konsumenten bleibt die Wahl zwischen Papier- und E-Rechnung bestehen.
 
Übergangsregelungen erlauben es Unternehmen, in den Jahren 2025 und 2026 weiter PDF-Rechnungen per E-Mail zu versenden, sofern der Empfänger dem zustimmt.
Ab 2027 gilt das nur noch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800 000 Euro.
 
Bestimmte Rechnungsarten, wie Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise, könnten dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen bleiben. Für den Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsfristen. Die Betriebe müssen ab Anfang 2025 in der Lage sein, solche Rechnungen zu empfangen.

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