BAMBERG // In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bamberg über eine Unterlassungsklage gegen den Einzelhändler Tegut, hat die Klägerin, die Nichtraucherinitiative „Pro Rauchfrei“, einem Vergleich zugestimmt.
Abbildung auf Smokytheken
Tegut und Pro Rauchfrei verständigten sich darauf, dass Tegut die alten Auswahltastenschilder, die aus Sicht von Pro Rauchfrei zu sehr an eine Abbildung der Packung angelehnt waren, nicht mehr an den sogenannten Smokytheken verwendet. Vielmehr werden die Darstellungen durch die neuen Schilder, die der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) gemeinsam mit den Zigarettenherstellern nach dem Urteil „Zigarettenautomat III“ des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Oktober 2023 entwickelt hatte, angebracht.
Weiter verpflichtete sich Tegut, den „BDTA-Aufkleber“, der alle Warnhinweise in Originalgröße zeigt und seit 2018 auf allen Zigarettenautomaten in Deutschland befestigt ist, auch künftig gut sichtbar an den Ausgabegeräten im Sichtfeld der Verbraucher anzubringen.
Warnhinweise vor dem Kaufvorgang sehen
Der Senatsvorsitzende erklärte dazu, dass das Urteil „Zigarettenautomat III“ des BGH hier Anwendung finde. Aber: Es sei darauf abzustellen, dass der Verbraucher die Warnhinweise vor dem Kaufvorgang sehen könne. Somit müssten die Warnhinweise nicht zwingend auf jeder Taste angebracht werden. Im Übrigen erinnerten ihn die neuen, stark abstrahierten Schilder an keine Zigarettenschachtel, die er kenne.
Peter Ruess, Rechtsanwalt von Tegut, und Paul Heinen, der den Prozess für den BDTA begleitete, zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir freuen uns, dass die von uns entwickelte Lösung mit stark abstrahierten Schildern in Verbindung mit dem BDTA-Aufkleber, die alle Warnhinweise in Originalgröße zeigt, heute hier Akzeptanz gefunden hat.“ Im Übrigen betonte Heinen, dass der Verband BDTA und alle ihm angeschlossenen mittelständischen Betriebe für Verbraucherschutz und für eine sachgerechte Verbraucherinformation stünden.
„Bamberger Vergleich”
„Durch den Bamberger Vergleich ist ein Stück Rechtssicherheit für die Tabak- und Handelsbranche erlangt“, so der Vorsitzende des BDTA, Michael Reisen-Hall, auf Nachfrage von DTZ, „denn die dort akzeptierten neuen Auswahltastenschilder in Verbindung mit dem BDTA-Aufkleber befinden sich bereits bundesweit im Ausrollprozess.“
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