LUXEMBURG // Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat einen in Deutschland schwelenden Steuerstreit geklärt. Es geht um die Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak, wie er etwa in Iqos- und Glo-Geräten und konsumiert wird.
Die Abgabe, die seit Januar 2022 zusätzlich zur herkömmlichen Tabaksteuer zu zahlen ist, ist vereinbar mit EU-Recht (Urteil vom 14.3.2024, Az. C 336 / 22, siehe Link unten). Die „Legal Tribune Online“ weist darauf hin, dass die kumulierten Steuern aus herkömmlicher Tabaksteuer und Zusatzsteuer damit immer noch etwa 20 Prozent unter dem Steuersatz für Zigaretten liegen.
Geklagt hatte die f6 Cigarettenfabrik GmbH & Co. KG, eine deutsche Tochter von Philip Morris. Die Klägerin stellt Tabak-Sticks für Iqos-Geräte her und hält die Zusatzsteuer für rechtswidrig. Sie erhob deshalb beim Finanzgericht (FG) Düsseldorf Klage: Die neue Steuer sei mit Unionsrecht nicht vereinbar, da diese es EU-Ländern erlaube, zusätzliche Steuern zu erheben, allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen – und die seien nicht erfüllt.
Das zunächst zuständige Finanzgericht Düsseldorf hatte die Frage dem EuGH vorgelegt und muss jetzt neu entscheiden, ist aber an die richterlichen Vorgaben aus Luxemburg gebunden.
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