„Aus der Luft gegriffen“

Die Tabak Zeitung • 4. Juni 2024

BVTE kontert WHO-Vorwurf, E-Produkte zielten auf Minderjährige ab

BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) wehrt sich entschieden gegen die Kritik der Weltgesundheitsorganisation. Die WHO schreibt in einem Bericht, die Produzenten wollten Kinder mit E-Produkten so jung wie möglich süchtig machen.


„Der WHO-Bericht ist eine Kampagnenschrift und hat mit einer seriösen wissenschaftlichen Untersuchung der Ursachen für die Dampferprävalenz bei unter 18-Jährigen nichts zu tun“, teilt man im Verband mit. Aus gutem Grund habe der BVTE schon vor Jahren Werbestandards für E-Zigaretten erlassen, die ein besonders hohes Jugendschutzniveau beim Dampfen festlegen. Insofern seien die Vorwürfe der WHO bezüglich der seriösen Hersteller in Deutschland völlig aus der Luft gegriffen.


„Wir erleben leider dennoch gerade in einigen größeren Städten ein Staatsversagen. So gelangen besonders E-Zigaretten immer wieder in die Hände von Minderjährigen,“ sagte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke in Berlin. E-Zigaretten – egal ob nikotinhaltig oder nikotinfrei – dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Zudem sind die Produkte, die häufig aus dem Ausland stammen, oftmals nicht einmal mit einer Umverpackung mit Steuerbanderole versehen, haben zu hohe Nikotingehalte oder entsprechen wegen des Verstoßes gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten nicht den deutschen Produktregulierungsvorschriften.


„Um es klar zu sagen: Kinder und Jugendliche sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel, dass vor allem mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50 000 Euro durchgesetzt werden muss,“ forderte Mücke. Nur in wenigen Fällen werden Verstöße mit hohen Bußgeldern belegt. Verdeckte Testkäufe sind bei vielen Ordnungs- und Überwachungsbehörden noch viel zu selten.


Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern und für eine effektive Rechtsdurchsetzung zu sorgen, schlägt der BVTE daher erneut ein bundesweites Meldeportal für Verstöße gegen die Vorschriften vor. Jedermann soll den zuständigen Behörden damit, auf Wunsch auch anonym, einen Hinweis geben können, wenn ein Händler an Minderjährige oder nicht verkehrsfähige Produkte verkauft. Zudem sollte in der behördlichen Praxis der Bußgeldrahmen von 50 000 Euro häufiger ausgeschöpft werden. Gewinne aus dem Verkauf an Minderjährige und von illegalen Produkten müssen abgeschöpft werden.


„Einzelne schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Dem muss der Staat endlich aktiv entgegentreten,“ fordert der BVTE. Der Branchenverband engagiert sich selbst seit Jahren für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für die Kassenzone und den Eingang der Geschäfte sind bisher vom BVTE versandt worden. Auch können Beschäftigte des Handels unter jugendschutz-handel.de über die preisgekrönte Online-Schulung einen zertifizierten Lehrgang absolvieren.

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