BERLIN // Schulterschluss in Sachen E-Zigaretten: Zwei Verbände der Branche haben jetzt ein gemeinsames Positionspapier in Sachen Menthol vorgelegt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte im Dezember 2021 eine Stellungnahme, in der neben Sucralose und Safrol auch das Verbot von Menthol in E-Zigaretten vorgeschlagen wurde. Neben dem klassischen Pfefferminzgeschmack wird Menthol zur Ausgestaltung der vielfältigsten Geschmacksrichtungen verwendet und in den meisten handelsüblichen Liquids eingesetzt. Ein Verbot würde dem regulären Handel schweren Schaden zufügen und vor allem die Schwarz- und Graumärkte stärken. Die BfR-Stellungnahme (043/2021) wurde damals von den Verbänden der Nikotin- und Tabakwirtschaft scharf kritisiert, weil keinerlei Belege für relevante gesundheitliche Gefährdungen dargelegt wurden. Allerdings kam dazu kein fachlicher Austausch mit dem BfR oder dem zuständigen Landwirtschaftsministerium (BMEL) zustande.
Wissenschaftlichen und juristischen Voraussetzungen
Seit dem Frühjahr 2024 prüft das BMEL erneut ein Mentholverbot für E-Zigaretten. Sofern dieser Vorschlag nach Paragraf 13 (2) des Tabakerzeugnisgesetzes über den Verordnungsweg umgesetzt werden soll, müssten absehbare Gesundheitsschäden durch die Verwendung von Menthol in Liquids belegt werden. Doch danach sieht es nicht aus. Die wissenschaftlichen und juristischen Voraussetzungen für ein Mentholverbot wurden am 26. Juni auf einer Veranstaltung diskutiert (www.ruw-fachkonferenzen.de/veranstaltung/fachtagung-menthol-in-e-zigaretten/) und von den Experten als unzureichend eingeschätzt.
Darauf haben nun der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hingewiesen. Die Verbände kritisieren außerdem die mangelnde Transparenz im Rechtssetzungsverfahren und hoffen auf eine konstruktive Einbindung aller Interessengruppen. Die Bewertungen und Analysen der Verbände wurden als Grundlage für künftige Gespräche in einem Positionspapier zusammengefasst und jetzt veröffentlicht (siehe Link unten).
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