BERLIN // Der Bundesverband Wasserpfeifentabak und eines seiner Mitgliedsunternehmen haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Umsetzung von EU-Recht eingelegt. Beraten wurde der Verband durch die Anwaltssozietät Clifford Chance.
Charakteristische Aromen
Kern der Beschwerde ist der Vorwurf, Deutschland habe die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU europarechtswidrig in nationales Recht umgesetzt, indem es unter anderem das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen mit charakteristischen Aromen auf dem deutschen Markt unter Androhung von Strafe verboten hat (sogenanntes „Mentholverbot“). Zugleich bleibt aber die Herstellung solcher Produkte in Deutschland erlaubt, solange sie nur für andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer bestimmt sind. Sollte die Europäische Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht feststellen, könnte dies weitreichende Auswirkungen für die gesamte Tabakbranche haben.
Die Beschwerdeführer machen gleich mehrere Verstöße gegen EU-Recht geltend. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission wird bis zum ersten Quartal 2026 erwartet.
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