Strengere Tabakregeln

Die Tabak Zeitung • 9. Oktober 2024

Neues Gesetz in der Schweiz ab Oktober

BERN // Ein einheitliches Tabakgesetz regelt ab sofort den Verkauf von Tabakprodukten in der Schweiz. Nur noch volljährige Personen dürfen diese erwerben.
 
Seit dem 1. Oktober gilt das neue Tabakproduktgesetz in der gesamten Schweiz. Ab sofort dürfen Zigaretten und andere Tabakprodukte wie E-Zigaretten nur noch an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Damit endet das bisherige kantonale Durcheinander.
 
In den Kantonen Schwyz und Appenzell Innerrhoden war es bis Ende September selbst Kindern möglich, Zigaretten zu kaufen, da es dort kein gesetzliches Schutzalter gab. In anderen Kantonen mussten Käufer mindestens 16 oder 18 Jahre alt sein. Jetzt gilt schweizweit: Tabakprodukte sind nur für Volljährige erhältlich.
 
Änderungen bei der Werbung
 
Das neue Bundesgesetz schränkt auch die Tabakwerbung ein. Tabakanzeigen sind auf öffentlichem Grund nicht mehr erlaubt und auf privatem Grund nur dann, wenn sie nicht von öffentlichem Raum aus sichtbar sind. Veranstaltungen, die sich an ein minderjähriges Publikum richten, dürfen keine Tabaksponsoren mehr haben. Auch kostenlose Werbegeschenke im Zusammenhang mit Tabakkonsum sind verboten.
 
Das Rauchen von E-Zigaretten ist an Bahnhöfen ebenfalls nur noch in signalisierten Raucherzonen erlaubt. Die Regeln gegen Passivrauchen gelten nun für alle Tabakwaren.
 
Allerdings ist noch unklar, wie das nationale Tabakproduktgesetz umgesetzt wird. Die Höhe der Bußgelder und ob es Kontrollen geben wird, liegt in der Verantwortung der Kantone.

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